Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Logistik-Buchungsportal der Landesmesse Stutgart GmbH

Stand: August 2023

 

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Ladeslots, die im Rahmen von Logistik-Zufahrtsberechtigungen in Verbindung mit Veranstaltungen der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) über die URL https://visifair-bookings.messe-stuttgart.de (nachfolgend "Buchungsportal") buchbar sind, gültig.
    2. Etwaige Gegenbestätigungen des Buchenden unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen führen nicht zu deren Anwendung, es sei denn, die LMS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn die LMS ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder ihre Leistungen ohne Widerspruch erbringt.
  2. Begriffsdefinitionen
    1. Veranstaltungen
      Im Rahmen dieser Bedingungen bezieht sich der Begriff "Veranstaltungen" auf Ausstellungen, Messen und andere Veranstaltungsformate, die auf dem Gelände der LMS stattfinden.
    2. Buchender
      Das Unternehmen, für das ein Inhaber oder Mitarbeiter die Buchung eines Ladeslots vornimmt, wird als "Buchender" bezeichnet.
    3. Ladeslots

      Ein "Ladeslot" ist eine zeitlich beschränkte Zufahrtsberechtigung, die es dem Buchenden erlaubt, das Messegelände mit einem Fahrzeug zum Zweck des Be- und Entladens zu befahren.

  3. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Buchung von Ladeslots, um das Messegelände jeweils einmal für die Dauer des Slots zum Zweck des Be- und Entladens eines Fahrzeugs befahren zu dürfen..
    2. Das Produktangebot des Buchungsportals ist ausschließlich für Unternehmer (gemäß § 14 Abs. 1 BGB) bestimmt. Dies umfasst natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die das Geschäft im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
    3. Das Buchungsportal wird von der LMS betrieben. Die Nutzung erfolgt im Rahmen deren technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Buchungsportals besteht nicht.
  4. Registrierung
    1. Der Buchende hat bei der erstmaligen Registrierung die allgemeinen Unternehmensdaten anzugeben, die für die ordnungsgemäße Rechnungslegung und zur etwaigen Überprüfung der Authentizität erforderlich sind.
    2. Der Buchende ist für die Auswahl eines ausreichend sicheren Passworts verantwortlich und darf dieses nur an Personen weitergegeben, die vom Buchenden ausdrücklich dazu berechtigt wurden, Zugriff auf das Buchungsportal zu erhalten. Handlungen, die unter Verwendung der jeweiligen Benutzerkennung durchgeführt werden, werden dem Buchenden zugeschrieben. Der Buchende haftet für Erklärungen, die von Dritten unter Verwendung seines Benutzerkontos abgegeben werden.
    3. Nach Eingabe seiner Daten erhält der Buchende an die in der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail von der LMS. In dieser E-Mail wird der Buchende aufgefordert, seine E-Mail-Adresse mittels eines Aktivierungslinks zu bestätigen. Sobald der Buchende die E-Mail-Adresse bestätigt hat, ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen.
  5. Ladeslot-Buchungen
    1. Die im Buchungsportal dargestellten Angebote dienen lediglich zur Information und sind nicht verbindlich. Die Verfügbarkeit der Ladeslots ist mengenmäßig begrenzt.
    2. Um Ladeslot-Buchungen vornehmen zu können, muss der Buchende zuvor im Buchungsportal registriert sein und den entsprechenden Veranstaltungs-Code für die jeweilige Veranstaltung erhalten haben.
    3. Die Darstellung der Ladeslots im Buchungsportal stellt keine verbindliche Angebotsabgabe dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum). Die Buchung wird verbindlich, sobald der Buchende den "Zahlungspflichtig bestellen"-Button im letzten Schritt des Bestellprozesses anklickt. Die LMS hat dann innerhalb von 5 Werktagen das Recht, das Angebot anzunehmen.
    4. Der Vertrag über den Ladeslot kommt erst zustande, wenn die LMS die Buchung im Buchungsportal bestätigt und dem Buchenden die Einfahrtsberechtigung zur Verfügung stellt. In der Regel wird dem Buchenden auch eine E-Mail mit der Bestätigung und gegebenenfalls der Rechnung zugesandt. Die LMS haftet nicht für den Zugang dieser rein informatorischen E-Mail. Der Vertrag gilt allein durch die Bereitstellung der Einfahrtsberechtigung im Buchungsportal als angenommen.
    5. Die LMS behält sich das Recht vor, über die Annahme des Angebots des Buchenden nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss über einen bestimmten, vom Buchenden gewünschten Ladeslot.
    6. Buchende, die kein berechtigtes Interesse an einer Zufahrt zum Messegelände haben, erhalten keinen Ladeslot.

  6. Mitwirkungspflichten des Buchenden
    1. Um auf das Buchungsportal zugreifen zu können, meldet sich der Buchende mit seinen Log-In Daten (E-Mail-Adresse und Passwort) an.
    2. Der Buchende ist verantwortlich dafür, die von ihm im Buchungsportal gemachten Angaben sorgfältig einzupflegen und auf etwaige Fehler zu überprüfen.
  7. Buchungsdaten
    1. Während des Buchungsvorgangs ist der Buchende verpflichtet, neben dem gewünschten Ladeslot die als solche ausgewiesenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß auszufüllen. Dazu gehören insbesondere:
      • Fahrzeugart
      • Kennzeichen
      • Mobilfunknummer des Fahrers
      • Zahlungsdaten (gegenüber dem Zahlungsdienstleister)
    2. Sofern der Buchende Angaben zu anderen Personen macht, wie beispielsweise die Mobilfunknummer des Fahrers, sichert der Buchende zu, dass
      1. er die Daten rechtmäßig erhoben hat und sie für die in diesen AGB genannten Zwecke an die LMS übermitteln darf,
      2. er die betroffenen Personen entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den von der LMS zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweisen ordnungsgemäß über die Übermittlung an und Verarbeitung durch die LMS informiert hat und
      3. die LMS diese Daten für die genannten Zwecke rechtmäßig verarbeiten darf.
    3. Das buchende Unternehmen und die LMS gelten jeweils als separate Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und sind jeweils selbst verantwortlich für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
    4. Jegliche Nutzung, die darauf abzielt oder ersichtlich dazu geeignet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Buchungsportals zu beeinträchtigen, funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern, ist unzulässig. Ebenso ist es untersagt, die Integrität, Vertraulichkeit oder Sicherheit der Datenverarbeitung oder der Daten zu beeinträchtigen oder das System bzw. die Daten zweckwidrig zu verwenden.
    5. Sollte die LMS einen Verstoß gegen die oben genannten Verpflichtungen bzw. Verbote feststellen, behält sie sich das Recht vor, den Zugang des Buchenden zum Online-Buchungsportal unverzüglich zu sperren und den Buchenden von der weiteren Inanspruchnahme des Online-Buchungsportals auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Verdacht besteht, dass eine nicht autorisierte Person Buchungsvorgänge vornimmt, die scheinbar nicht dem Buchenden zuzurechnen sind. Die LMS ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt der Buchung vorab zu überprüfen.
  8. Einfahrtberechtigung
    1. Sobald die Buchung erfolgreich abgeschlossen wurde, steht dem Buchenden eine PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Diese Datei enthält eine Einfahrtsberechtigung für das Messegelände, die eine einmalige Einfahrt ermöglicht. Um das Messegelände befahren zu dürfen, ist es erforderlich, die Einfahrtsberechtigung in geeigneter Form vorzuzeigen. Dies kann entweder in Form eines Ausdrucks oder auf dem Display eines elektronischen Endgeräts geschehen. Nur mit dieser gültigen Einfahrtsberechtigung ist es möglich, das Messegelände zu befahren und die gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
    2. Eine einmal erteilte Einfahrtsberechtigung kann vom Buchenden bis 24 Stunden vor Beginn des Ladeslots geändert werden. Für eine solche Änderung fällt ein Service-Entgelt an, dessen Höhe im Buchungsportal ausgewiesen ist. Nach Beginn des gebuchten Ladeslots ist eine Änderung der Einfahrtsberechtigung nicht mehr möglich.
    3. Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur innerhalb des vorgegebenen Ladeslots. Falls die Einfahrt nicht während des Ladeslots erfolgt, wird die Einfahrt auf das Messegelände verweigert.
    4. Die Einfahrtsberechtigung beinhaltet keine Berechtigung zur Nutzung eines bestimmten Park- oder Abstellplatzes.
    5. Für den Fall einer schuldhaften Überschreitung der in der Einfahrtsberechtigung genannten Nutzungszeit wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe aus dem Buchungsportal ersichtlich ist. Im Falle einer Zeitüberschreitung haftet der Buchende für diese Vertragsstrafen gemäß den im Buchungsportal festgelegten Bedingungen.
  9. Technische Störungen/Mangel
    1. Der Zugang zum Buchungsportal ist nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik möglich. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des Buchungsportals kann nicht gewährleistet werden. Es ist möglich, dass technische Störungen auftreten, unabhängig davon, ob diese von der LMS zu verantworten sind. Der Buchende muss insbesondere außerhalb des Einflussbereichs der LMS mit Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund von Störungen in den beteiligten Teilnetzen des Internets rechnen.
    2. Etwaige Mängel oder Störungen des Buchungsportals hat der Buchende unverzüglich und in Textform der LMS mitzuteilen.
  10. Preise, Zahlungen
    1. Die aktuellen Preise der verfügbaren Ladeslots sind im Buchungsportal einsehbar. Für die Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsportal angegebenen Preise. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
    2. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Zahlung des angegebenen Betrags über das zuvor gewählte Zahlungsmittel. Das Entgelt ist unmittelbar nach Vertragsschluss und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Falls es zu einem Zahlungsverzug kommt, behält sich die LMS das Recht vor, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.
    3. Eine Barzahlung oder eine Buchung direkt auf dem Messegelände ist nicht möglich.
  11. Haftung
    1. Die LMS übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu ihrem Server oder für Strom- oder Serverausfälle, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.
    2. Die LMS haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von der LMS, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Vorschriften.

      Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet die LMS nur unter folgenden Bedingungen, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten):

      • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als "wesentliche Vertragspflichten" gelten die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Schadensersatzpflicht der LMS für einfache Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

      Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der LMS.

      Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen finden keine Anwendung bei schuldhaft oder fahrlässig zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie bei ausdrücklichen Zusicherungen von Eigenschaften und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

      Der Buchende ist grundsätzlich für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seines Kontos durchgeführt werden. Falls der Buchende den Missbrauch seines Kontos nicht zu vertreten hat, weil er keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten begangen hat, haftet der Buchende nicht.

  12. Laufzeit, Löschung des Benutzerkontos
    1. Das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Buchungsportals wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch eine Löschung des Benutzerkontos des Buchenden beendet werden. Die Löschung kann vom Buchenden beim VisiFair-Support beantragt werden. Bereits gebuchte Ladeslots bleiben von einer Löschung des Benutzerkontos unberührt.
  13. Sonstiges
    1. Die Buchungen im Buchungsportal können entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgenommen werden. Bei eventuellen Streitigkeiten über die Auslegung dieser AGB ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
    2. Die Beziehungen zwischen dem Buchenden und der LMS unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Falls der Buchende Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt Stuttgart als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehen.